Vereinsordnung vom Automodellclub Senftenberg e.V.



1.      Allgemeines

1.1    Der Verein besteht aus Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

1.2    Dem Verein steht ein Vorstand vor, der aus 3 Vereinsmitgliedern         

          und zwei Reservekandidaten besteht.

1.2    Die Beendigung der Mitgliedschaft ist außer im Todesfall, schriftlich

          dem Verein mitzuteilen.

1.3    Die Mitgliedschaft im AMC-Senftenberg e. V. ist nach einer          

          Antragstellung (Formular) möglich. Der Jahresbeitrag beträgt 100€. 

1.4    Der Jahresbeitrag von 100.-€ kann in Raten zu je 25.-€ pro Quartal          

          gezahlt werden. Bei einer Quartalszahlung ist der Beitrag in

          der 1.Kalenderwoche des jeweiligen Quartals auf das Konto des

                                    AMC-Senftenberg e. V. 
                                   
Kontonummer: DE71180550003035000262
                                    
Sparkasse Niederlausitz

          zu überweisen oder dem Kassierer auszuhändigen.


1.5    Jedes Vereinsmitglied bekommt einen Schlüssel für die Rennstrecke  

          (5.-€ Pfand) und kann jederzeit die Rennstrecke betreten. Der 

          Schlüssel darf nicht an fremde Personen (auch nicht leihweise) 

          ausgegeben werden. Bei Verlust des Schlüssels wird das Schoss

          ausgetauscht und die Kosten in Rechnung gestellt.

1.6    Jedes Vereinsmitglied sollte im Rahmen der Vereinsarbeit

          an 2 Arbeitseinsätzen zur Erhaltung der Rennstrecke sowie

          am Auf- und Abbau teilnehmen und mindestens einmal pro Jahr bei der

          Durchführung von Veranstaltungen helfen.

1.7    Monatlich wird der erste Mittwoch als Vereinstag festgelegt. Dieser 

          Tag sollte von allen Mitgliedern zur Information bzw. zum   

          Erfahrungsaustausch genutzt werden. Bei Nichtteilnahme hat sich   

          das Mitglied selbstständig zu informieren.

1.8    Der Mittwoch gilt als offizieller Trainingstag auf dem Lausitzer   

          Automodellring. (ab 17 Uhr)

1.9    Die Rennveranstaltungen werden in einem Rennkalender    

          veröffentlicht und zu Beginn der Freiluftsaison jedem Mitglied übergeben.

1.10  Gastfahrer können gegen eine Bahnbenutzungsgebühr von 10.-€ pro  

          Tag nach Rücksprache mit dem Vorstand an wettkampffreien Tagen     

          trainieren.
 
1.11  In einem Schaukasten an der Rennstrecke werden Vereinsmitglieder und

          Zuschauer über das Vereinsleben informiert.



2.     Rennstrecke „Lausitzer Automodellring“

2.1   Die Rennstrecke ist von April bis Oktober geöffnet.

2.2   Die Rennstrecke darf nur durch das Haupttor betreten werden.

         Das Tor ist nach Beendigung der Veranstaltung vom letzten    

         Vereinsmitglied zu verschließen.



3.      Veranstaltungen des Vereins

3.1    Vereinsmeisterschaft

          D
er Verein ermittelt jährlich den (die) Vereinsmeister im  

          Automodellsport. Die Klassen werden zum Ende des Jahres für das   

          Folgejahr durch die Vereinsmitglieder festgelegt.        

          Vereinsmeisterschaften werden je Klasse erst ab 3 Teilnehmern ausgefahren.

3.2    Wettbewerbe

          Durch den Verein werden SM-Läufe, Markenpokale und TW-Masters   

          organisiert und durchgeführt. An dessen Organisationen haben alle           Vereinsmitglieder mitzuwirken.

3.4    Vorführungen und Werbeveranstaltungen

          Zur Aufbesserung unserer Vereinskasse werden jährlich    

          Veranstaltungen wie Messen, Dorffeste, Autohauspräsentationen    

          oder ähnliches genutzt, bei denen sich der AMC-Senftenberg e. V.   

          präsentiert. Eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen wird über     

          den Vorstand bestätigt. Für eine Teilnahme an diesen    

          Veranstaltungen wird dem Ausrichter ein Unkostenbetrag von 100.-€ berechnet.

          An diesen Veranstaltungen haben sich alle Vereinsmitglieder nach vorheriger

          Abstimmung mit dem Vorstand mindestens einmal im Jahr zu beteiligen.

3.5    Jahresabschluss und Ehrungen

          Nach Beendigung der Saison wird ein Jahresabschluss mit Ehrung  

          der Sieger und verdienstvollen Personen, die den Verein   

          unterstützt haben, durchgeführt.



4.      Vereinsauflösung

          Bei einer Vereinsauflösung geht eventuelles Vereinsvermögen an die   

          Stadt Senftenberg für gemeinnützige Zwecke über.



5.      Inkrafttreten

          Diese Vereinsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 

  18. Dezember 2006 verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft

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